Verkauf mit maßgeschneidertem Wohnrecht und/oder Immobilienrente

Die eigene Immobilie, ob Haus oder Wohnung, ist ein großer Vermögenswert, bindet aber auch viel Liquidität. Um dieses Kapital für Sie verfügbar zu machen, haben wir die passenden Lösungen.

Die Immobilie, egal ob Haus oder Wohnung, wird zum regulären, also marktgerechten, Preis verkauft, dieser wird vorab ermittelt und mit Ihnen abgestimmt. Das von Ihnen gewünschte Wohnrecht wird dann ebenfalls errechnet, letztendlich entspricht es der Miete für den betreffenden Zeitraum.  Diesen Anteil der Kaufsumme zahlt der Käufer aber nicht in bar, sondern durch die Gewährung des Wohnrechts. Sie haben die Wahl die restliche Summe als Einmalzahlung und / oder als monatliche Immobilienrente zu erhalten.

Das mietfreie Wohnrecht garantiert, dass Sie so lange weiter in Ihrer vertrauten Umgebung leben können, wie Sie möchten. Die Absicherung des Wohnrechts erfolgt durch einen notariellen Vertrag und einem Eintrag ins Grundbuch. Falls gewünscht, gilt das Wohnrecht bis zum Lebensende, bei Ehepaaren natürlich gültig für beide.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, das Wohnrecht nur für einen bestimmten Zeitraum, zum Beispiel 10 Jahre, zu vereinbaren. Denn der Wert eines zeitlich limitierten Wohnrechts mindert den Kaufpreis weniger als ein lebenslanges Wohnrecht und es ist für alle Beteiligten angenehmer, wenn die Berechnung nicht auf den Eintritt eines Trauerfalls kalkuliert ist. Ergänzend dazu kann dann noch eine Vereinbarung in den Kaufvertrag aufgenommen werden, dass Sie auch nach Ablauf der Frist als Mieter, zu den dann ortsüblichen Mietpreisen, in der Wohnung verbleiben können. Auch in dieser Variante können Sie also lebenslang in der Immobilie verbleiben.

Zieht man auf eigenen Wunsch vorher aus, endet die Nutzung des Wohnrechts. Trotzdem besteht noch ein Anspruch auf den entsprechenden Wert, auch dafür wird im Kaufvertrag eine verbindliche Zahlungsverpflichtung, ggf. auch an die Erben, vereinbart und fixiert. An dieser Stelle kann alles auf Ihre persönlichen Planungen und Bedürfnisse abgestimmt werden.

Ein neuer Eigentümer geht natürlich auch Verpflichtungen ein. Im Falle einer Eigentumswohnung tritt der neue Eigentümer in die Eigentümergemeinschaft ein und Sie zahlen zukünftig nur noch die Kosten die auch ein Mieter zahlen würde. In Ihrer bisherigen Abrechnung sind diese als „umlagefähige Kosten“ bereits gut ersichtlich.

Im Falle eines Hauses bedarf es Ihrer Hilfe, denn niemand kennt Ihre Immobilie so gut wie Sie. Eventuell anstehende Modernisierungen oder ein Sanierungsbedarf müssen gemeinsam mit dem potenziellen Käufer besprochen werden, denn Sie haben ein gemeinsames Interesse am Werterhalt der Immobilie.

Gute Erfahrungen haben wir mit dem Verkauf an private Investoren gemacht.

Es gibt übrigens auch noch eine Alternative: Der Verkauf als Renditeobjekt. Hier wird die Immobilie regulär zum vollen Kaufpreis verkauft, die Verkäufer verbleiben aber als Mieter im Objekt. Das ist sehr flexibel, allerdings ist ein eingetragenes Wohnrecht sicherer als ein Mietvertrag. Trotzdem kann auch das eine Option sein, denn das deutsche Mietrecht schafft auch hier klare Verhältnisse. Mehr dazu hier.

Wenn persönliche Wünsche anstehen oder Geld für Pflegekosten und Umbauten in Richtung Barrierefreiheit benötigt wird, klingt die Möglichkeit die eigene Immobilie zu verkaufen und trotzdem darin wohnen zu bleiben zunächst für viele verlockend. Ob es sich wirklich lohnt, hängt aber von der individuellen Situation des Eigentümers und der Immobilie ab. Generell sollten sich Senioren beraten lassen, um die passenden Optionen zu prüfen. All dies lässt sich nur in einem persönlichen Gespräch erörtern, nutzen Sie unser Beratungsangebot, wir stehen Ihnen gerne für alle Fragen zur Verfügung.